Zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
Neu gilt:
Es besteht eine Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren nach dem 2G-Prinzip.
Es gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht in den gesamten Innenräumen. Auch während den sportlichen Aktivitäten.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei sportlichen Aktivitäten keine Gesichtsmaske tragen.
Weiterhin gilt:
Jeder trägt sich in die Präsenzliste (Kontaktdaten) ein.
Die Anwesenden werden betreut und bezüglich Atemprobleme aufgrund des Tragens der Gesichtsmaske beobachtet.
Geräte, Boxsäcke, Hanteln, etc. müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.
Desinfektionsmittel wird grosszügig zur Verfügung gestellt.
Unsere Angebote ab sofort:
Di. & Do.: 18:30 – 19:30, Neufeldhalle, Aussenbereich, Schulstrasse 12, 4402 Frenkendorf
Gemäss Stundenplan, Rheinstrasse 41, 4402 Frenkendorf
Di. &. Do.: 18:30 – 20:00, Neufeldhalle, Schulstrasse 12, 4402 Frenkendorf
Für Inputs und Feedbacks Eurerseits sind wir sehr dankbar.
Vielen Dank für die Unterstützung und Umsetzung.
Sportliche Grüsse
Euer NABF Vorstand
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