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Schutzkonzept COVID-19 per 06.12.2021



Die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren gilt neu in Innenräumen für alle sportlichen Aktivitäten. Die Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wurde aufgehoben.


Bitte beachtet dabei zu Eurer Sicherheit folgende Massnahmen:

Neu gilt:

Es besteht eine Zertifikatspflicht nach dem 3G-Prinzip für Personen ab 16 Jahren.


Weiterhin gilt:

  • Jeder trägt sich in die Präsenzliste (Kontaktdaten) ein.

  • Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht während des Aufenthaltes in den Innenräumen, sobald die sportliche Aktivität unterbrochen oder eingestellt wird.

  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind somit Personen während der Ausübung sportlicher Aktivitäten.

  • Geräte, Boxsäcke, Hanteln, etc. müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.

  • Desinfektionsmittel wird grosszügig zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Umsetzung.


Sportliche Grüsse

Euer NABF Vorstand


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